FAQ
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen zum Abfindungsrechner, zur Abfindung und zur Ersteinschätzung, kurz und ehrlich beantwortet. Fehlt etwas? Schreiben Sie uns an kontakt@abfindungsrechner.io.
Rechner und Ergebnis
Wie funktioniert der Abfindungsrechner?
Der Rechner wendet die bekannte Faustformel an: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit (Regelabfindung, wie in § 1a KSchG). Als obere Grenze der Spanne zeigt er einen Faktor von 1,0. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet, ein 13. Gehalt rechnet er anteilig ein. Die Rechnung ist im Ergebnis offen nachvollziehbar. Zum Rechner.
Wie genau ist das Ergebnis?
Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Prognose. Der Rechner kennt Ihren Fall nicht: Er weiß nichts von Fehlern in der Kündigung, von Ihrer Verhandlungsposition oder von der Lage des Arbeitgebers. Tatsächlich gezahlte Abfindungen können deutlich niedriger oder höher liegen. Einen Anspruch auf den angezeigten Betrag gibt es nicht.
Warum zeigt der Rechner eine Spanne?
Die untere Grenze ist die Regelabfindung (Faktor 0,5). Die obere Grenze (Faktor 1,0) ist eine Verhandlungsspanne bei guter Ausgangslage, zum Beispiel wenn die Kündigung angreifbar ist. Wo Sie landen, hängt vom Einzelfall und vom Verhandlungsergebnis ab. Wo kein Kündigungsschutz besteht, fällt die Spanne bewusst vorsichtiger aus.
Welches Gehalt muss ich eingeben?
Ihr Bruttomonatsgehalt einschließlich regelmäßiger Zulagen, nicht das Netto. Wenn Sie ein 13. Gehalt bekommen, schalten Sie den Schalter „13. Gehalt“ ein. Der Rechner verteilt es dann anteilig auf die Monate. Welche Bestandteile im Einzelfall zum Monatsverdienst zählen, kann im Streitfall geprüft werden (§ 10 Abs. 3 KSchG).
Muss ich meine Kontaktdaten angeben, um das Ergebnis zu sehen?
Nein. Das Ergebnis erscheint sofort und ohne Pflichtangaben. Kontaktdaten brauchen wir nur, wenn Sie danach eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.
Abfindung, Kündigungsschutz und Steuern
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel nicht. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung entsteht meist durch Verhandlung, durch einen Vergleich im Kündigungsschutzverfahren, einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan oder durch ein Angebot nach § 1a KSchG im Kündigungsschreiben. Mehr dazu: Wie hoch ist eine Abfindung?
Gilt der Kündigungsschutz auch im Kleinbetrieb?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat (§§ 1, 23 KSchG). Wo es nicht gilt, sind Abfindungen seltener. Auch dann können aber Formfehler oder ein besonderer Kündigungsschutz eine Rolle spielen, etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung zu klagen?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Verhandlungen über eine Abfindung verlängern diese Frist nicht. Die im Rechner angezeigte Frist ist eine Orientierung. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Steuerlast mindern. Sozialversicherungsbeiträge fallen für eine echte Abfindung in der Regel nicht an. Details und ein vereinfachtes Beispiel: Abfindung versteuern.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
In der Regel nicht. Der Anspruch kann aber ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet als bei ordentlicher Kündigungsfrist (§ 158 SGB III), und bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen drohen (§ 159 SGB III). Außerdem müssen Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Mehr: Abfindung und Arbeitslosengeld.
Ersteinschätzung, Kosten und Daten
Was ist die kostenlose Ersteinschätzung?
Wenn Sie es möchten, können Sie nach dem Rechner eine Ersteinschätzung anfordern. Eine Partnerkanzlei für Arbeitsrecht meldet sich dann in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) telefonisch oder per E-Mail, schaut sich Ihre Angaben an und sagt Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch erscheint. Das ist unverbindlich und keine Zusage eines Ergebnisses.
Was kostet mich das?
Der Rechner und die Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Beauftragen Sie danach eine Kanzlei, besprechen Sie die Kosten vorher mit ihr. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG), unabhängig vom Ausgang.
Wer bekommt meine Daten?
Nur eine Partnerkanzlei für Arbeitsrecht, und nur, wenn Sie vorher ausdrücklich einwilligen. Direkt nach dem Absenden erfahren Sie, welche Kanzlei sich bei Ihnen meldet. Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung. Ihr Arbeitgeber erfährt von uns nichts. Den Wortlaut Ihrer Einwilligung finden Sie unter Einwilligung. Sie können sie jederzeit widerrufen.
Sind Sie eine Anwaltskanzlei?
Nein. abfindungsrechner.io ist keine Kanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Der Rechner liefert eine allgemeine Orientierung nach einer Faustformel. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Ein Mandat kommt allein zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande, und Sie haben freie Anwaltswahl. Mehr unter Hinweise.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.