Rechtliches
Einwilligung und Widerruf
Wenn Sie nach dem Abfindungsrechner eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern, bitten wir Sie im letzten Schritt um eine Einwilligung. Hier sehen Sie den Wortlaut, den Sie bestätigen, und wie alles abläuft. Ihre Daten behandeln wir nach unserer Datenschutzerklärung. Den Rechner selbst können Sie ohne Einwilligung nutzen.
Aktueller Einwilligungstext
Version v2-2026-10-07 · gültig ab 07.10.2026
Ich bin einverstanden, dass abfindungsrechner.io meine Angaben aus dem Abfindungsrechner an eine Partnerkanzlei für Arbeitsrecht weitergibt und mich diese Kanzlei zur kostenlosen Ersteinschätzung per Telefon und E-Mail kontaktiert. Die Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.
Sie bestätigen diesen Text aktiv per Häkchen im letzten Schritt. Das Häkchen ist nie vorausgewählt. Ohne Häkchen geben wir nichts weiter. Wir speichern, welchen Text und welche Version Sie bestätigt haben, sowie Zeitpunkt, IP-Adresse und Browser-Angabe, damit wir Ihre Einwilligung nachweisen können.
Wer bekommt Ihre Daten?
Nur die Partnerkanzlei, die Ihre kostenlose Ersteinschätzung übernimmt. Alle Partnerkanzleien sind in der Datenschutzerklärung genannt, Ihre Kanzlei nennen wir Ihnen direkt nach dem Absenden. Keine andere Kanzlei und kein anderes Unternehmen bekommt Ihre Angaben zur eigenen Nutzung. [TODO: Partnerkanzlei in src/lib/site.ts eintragen; sie erscheint dann in der Liste der Datenschutzerklärung]
Weitergegeben werden die Angaben, die Sie im Abfindungsrechner und im Kontaktschritt machen: Bruttomonatsgehalt (und ob ein 13. Gehalt gezahlt wird), Beginn der Betriebszugehörigkeit, Ihre Situation (zum Beispiel Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag angeboten), bei erhaltener Kündigung das Zugangsdatum und das daraus berechnete Fristende, Betriebsgröße, die berechnete Abfindungsspanne, Postleitzahl, Vorname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die Quelle, über die Sie zu uns gekommen sind. Der Zweck ist ausschließlich die kostenlose Ersteinschätzung und eine mögliche anwaltliche Beratung. Ab Erhalt ist die Kanzlei für ihre eigene Verarbeitung selbst verantwortlich.
Wie darf die Kanzlei Sie kontaktieren?
- Telefon: Die Kanzlei darf Sie anrufen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).
- E-Mail: Die Kanzlei darf Ihnen E-Mails schicken, vor allem zur Terminabstimmung und zu Unterlagen.
Andere Kanäle (zum Beispiel SMS, Messenger oder Post) sind von dieser Einwilligung nicht umfasst.
So widerrufen Sie
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen:
- per E-Mail an kontakt@abfindungsrechner.io (bitte mit der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, die Sie angegeben haben), oder
- indem Sie es der Kanzlei am Telefon oder per E-Mail sagen. Die Kanzlei gibt das an uns weiter, oder Sie schreiben uns direkt.
Was passiert nach dem Widerruf?
- Die Kanzlei darf Sie nicht mehr auf Grundlage dieser Einwilligung kontaktieren.
- Wir informieren die Kanzlei und bitten sie, Ihre Daten nicht weiter zu verwenden, soweit sie nicht aus anderen Gründen, etwa wegen eines erteilten Mandats, speichern muss.
- Wir löschen Ihre Anfrage in unserem Speicher, soweit wir sie nicht zum Nachweis der Einwilligung und des Widerrufs aufbewahren müssen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf mit Ihrer Einwilligung stattgefunden haben, bleiben rechtmäßig (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Haben Sie bereits ein Mandat erteilt, gelten für die Kanzlei zusätzlich ihre berufsrechtlichen Pflichten. Ohne Widerruf löschen wir Ihre Anfrage in unserem Speicher in der Regel nach 180 Tagen [TODO: Löschfrist final mit Partnerkanzlei abstimmen].
Versionen der Einwilligung
| Version | Gültig ab | Änderung |
|---|---|---|
| v2-2026-10-07 | 07.10.2026 | Erstfassung |
Ändern wir den Einwilligungstext inhaltlich, zum Beispiel weil sich die Partnerkanzlei ändert, legen wir eine neue Version an und holen sie bei neuen Anfragen ein. Bereits erteilte Einwilligungen bleiben in der Version gültig, die Sie bestätigt haben.