Faustformel · Stand 10/2026
Abfindungstabelle 2026
Regelabfindung (0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre) für typische Gehälter, als Orientierung.
| Brutto | 1 J. | 2 J. | 3 J. | 5 J. | 8 J. | 10 J. | 15 J. | 20 J. | 25 J. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.000 | 2.000 | 3.000 | 5.000 | 8.000 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 25.000 |
| 2.500 € | 1.250 | 2.500 | 3.750 | 6.250 | 10.000 | 12.500 | 18.750 | 25.000 | 31.250 |
| 3.000 € | 1.500 | 3.000 | 4.500 | 7.500 | 12.000 | 15.000 | 22.500 | 30.000 | 37.500 |
| 3.500 € | 1.750 | 3.500 | 5.250 | 8.750 | 14.000 | 17.500 | 26.250 | 35.000 | 43.750 |
| 4.000 € | 2.000 | 4.000 | 6.000 | 10.000 | 16.000 | 20.000 | 30.000 | 40.000 | 50.000 |
| 4.500 € | 2.250 | 4.500 | 6.750 | 11.250 | 18.000 | 22.500 | 33.750 | 45.000 | 56.250 |
| 5.000 € | 2.500 | 5.000 | 7.500 | 12.500 | 20.000 | 25.000 | 37.500 | 50.000 | 62.500 |
| 5.500 € | 2.750 | 5.500 | 8.250 | 13.750 | 22.000 | 27.500 | 41.250 | 55.000 | 68.750 |
| 6.000 € | 3.000 | 6.000 | 9.000 | 15.000 | 24.000 | 30.000 | 45.000 | 60.000 | 75.000 |
| 6.500 € | 3.250 | 6.500 | 9.750 | 16.250 | 26.000 | 32.500 | 48.750 | 65.000 | 81.250 |
| 7.000 € | 3.500 | 7.000 | 10.500 | 17.500 | 28.000 | 35.000 | 52.500 | 70.000 | 87.500 |
| 7.500 € | 3.750 | 7.500 | 11.250 | 18.750 | 30.000 | 37.500 | 56.250 | 75.000 | 93.750 |
| 8.000 € | 4.000 | 8.000 | 12.000 | 20.000 | 32.000 | 40.000 | 60.000 | 80.000 | 100.000 |
Werte in Euro, brutto. Kein Anspruch: Die Abfindung ist Verhandlungssache.
Ihr Gehalt steht nicht in der Tabelle? Mit dem Rechner genau berechnen
So lesen Sie die Tabelle
Die Tabelle zeigt die Regelabfindung nach der bekannten Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Die Formel stammt aus § 1a Abs. 2 KSchG und dient in Verhandlungen als Ausgangspunkt. Suchen Sie links Ihr Gehalt und oben Ihre Betriebszugehörigkeit. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet: Wer 8 Jahre und 7 Monate dabei ist, rechnet mit 9 Jahren. Dafür hat die Tabelle keine eigene Spalte, der Wert liegt zwischen den Spalten für 8 und 10 Jahre.
Drei Beispiele aus der Tabelle:
- 3.000 € brutto und 5 Jahre ergeben 7.500 €.
- 4.000 € brutto und 10 Jahre ergeben 20.000 €.
- 6.000 € brutto und 20 Jahre ergeben 60.000 €.
Warum die Tabelle kein Anspruch ist
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Sie entsteht meist, weil beide Seiten eine Einigung wollen: durch einen Vergleich im Kündigungsschutzverfahren, einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan oder ein Abfindungsangebot nach § 1a KSchG. Wie viel gezahlt wird, hängt davon ab, wie gut die Kündigung rechtlich dasteht, wie lange Sie im Betrieb sind, wie die Lage am Arbeitsmarkt ist und wie sich der Arbeitgeber verhält. Die Tabelle zeigt also, wo Gespräche häufig beginnen, und keinen festen Betrag. Eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall kann eine Anwältin oder ein Anwalt geben.
Obere Spanne: bis zu 1,0 ×
Bei guter Ausgangslage, etwa wenn die Kündigung Fehler hat, wird in Verhandlungen auch ein höherer Faktor genannt. Der Abfindungsrechner zeigt deshalb eine Spanne: die Regelabfindung (0,5 ×) als untere Grenze und das Doppelte (1,0 ×) als obere. Das ist eine Verhandlungsspanne und kein Versprechen. Einzelne Fälle liegen darüber oder deutlich darunter.
| Beispiel | 0,5 × | 1,0 × |
|---|---|---|
| 3.000 €, 5 J. | 7.500 € | 15.000 € |
| 4.000 €, 10 J. | 20.000 € | 40.000 € |
| 6.000 €, 20 J. | 60.000 € | 120.000 € |
13. Gehalt anteilig
Maßgeblich ist der Monatsverdienst, also nicht nur das Grundgehalt. Regelmäßige Zulagen und Sonderzahlungen werden häufig einbezogen. Bei einem 13. Gehalt rechnen Sie den Monatsverdienst mit einem Zwölftel mehr: aus 4.000 € werden rund 4.333 €. In der Tabelle liegt der Wert dann zwischen den Zeilen für 4.000 € und 4.500 €. Genau rechnet der Abfindungsrechner.
Kein Kündigungsschutz: Kleinbetrieb und Wartezeit
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat (§§ 1, 23 KSchG). Fehlt der Kündigungsschutz, hat der Arbeitgeber meist keinen Anlass, eine Abfindung zu zahlen. Die Werte der Tabelle sind dann allenfalls eine sehr grobe Obergrenze. Ein Blick auf die Kündigung lohnt sich trotzdem, etwa auf die Schriftform (§ 623 BGB) und auf besonderen Kündigungsschutz.
Weiterlesen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.
Häufige Fragen
Wie lese ich die Abfindungstabelle?
Suchen Sie links Ihr Bruttomonatsgehalt und oben Ihre Jahre der Betriebszugehörigkeit. Im Kreuzungspunkt steht die Regelabfindung nach der Faustformel 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre. Liegt Ihr Gehalt zwischen zwei Zeilen, liegt der Wert entsprechend dazwischen.
Ist der Wert in der Tabelle ein Anspruch?
Nein. Die Tabelle zeigt rechnerische Beispiele nach einer Faustformel. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Eine Abfindung entsteht meist durch Verhandlung, einen Vergleich, einen Sozialplan oder ein Angebot nach § 1a KSchG. Die Summe kann niedriger oder höher ausfallen.
Wo liegt die Obergrenze?
Im Abfindungsrechner zeigen wir als obere Grenze der Spanne einen Faktor von 1,0 statt 0,5, also das Doppelte der Tabellenwerte. Das ist eine Verhandlungsspanne bei guter Ausgangslage und kein Versprechen. Eine gesetzliche Höchstgrenze nennt § 10 KSchG nur für Abfindungen, die ein Gericht bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt.
Wie wirkt sich ein 13. Gehalt aus?
Regelmäßige Sonderzahlungen werden häufig anteilig in den Monatsverdienst eingerechnet. Bei einem 13. Gehalt steigt das Monatsgehalt für die Rechnung um ein Zwölftel, zum Beispiel von 4.000 € auf rund 4.333 €. Der Abfindungsrechner bietet dafür einen Schalter.
Was gilt, wenn mein Betrieb höchstens zehn Beschäftigte hat?
Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht, und die Wahrscheinlichkeit einer Abfindung sinkt. Das Gleiche gilt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Die Tabelle gilt dann nur als sehr grobe Obergrenze. Ein Blick auf Form und besonderen Kündigungsschutz lohnt sich trotzdem.