Rechtliches
Hinweise: keine Rechtsberatung
Sie sollen genau wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Deshalb steht hier in Klartext, was abfindungsrechner.io ist, was nicht und wie wir arbeiten.
Wer wir sind
abfindungsrechner.io wird betrieben von abfindungsrechner.io c/o Scalable Performance Group GmbH (Details im Impressum) und ist ein Service von ArbeitsrechtHilfe. Wir helfen Menschen, die gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, mit einem Abfindungsrechner und verständlichen Informationen. Wenn Sie möchten, stellen wir danach den Kontakt zu einer Partnerkanzlei für Arbeitsrecht her.
Wir sind keine Kanzlei
abfindungsrechner.io ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Alle Texte, der Abfindungsrechner und die Abfindungstabelle enthalten allgemeine Informationen. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht, wir bewerten keine Erfolgsaussichten und wir geben keine Empfehlung, ob Sie klagen oder etwas unterschreiben sollen.
Eine rechtliche Beratung im Einzelfall darf nur erbringen, wer dafür zugelassen ist, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt (Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Deshalb vermitteln wir den Kontakt zu Kanzleien. Was in Ihrem Fall gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.
Der Abfindungsrechner ist eine Orientierung
Der Rechner wendet eine bekannte Faustformel an: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit (Regelabfindung, wie sie in § 1a KSchG für das Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung vorgesehen ist). Als obere Grenze der Spanne zeigt er einen Faktor von 1,0. Bitte verstehen Sie das Ergebnis als unverbindliche Orientierung und nicht als Anspruch:
- Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Einzelfall und vom Verhandlungsergebnis ab. Tatsächliche Beträge können deutlich niedriger oder höher liegen.
- Der Rechner kennt Ihren Fall nicht: Er weiß nichts von Fehlern in der Kündigung, besonderem Kündigungsschutz, Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan.
- Er rechnet mit den Angaben, die Sie eingeben, vor allem Gehalt, Beginn des Arbeitsverhältnisses und Betriebsgröße. Welche Bestandteile Ihres Entgelts im Einzelfall zum Monatsverdienst zählen, kann abweichen.
- Wo kein Kündigungsschutz besteht (in der Regel Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten oder weniger als sechs Monate Beschäftigung), sind Abfindungen seltener. Die Spanne fällt dann bewusst vorsichtiger aus.
- Zeigt der Rechner eine Frist an, ist auch das eine Orientierung: Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigung, den Sie im Zweifel belegen müssen. Für eine Klage gilt in der Regel eine Frist von drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Feiertage und Besonderheiten im Einzelfall kann der Rechner nicht abbilden.
Wenn eine Frist knapp ist oder eine Entscheidung ansteht, etwa ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift, verlassen Sie sich nicht allein auf den Rechner, sondern lassen Sie den Fall umgehend prüfen.
Wie wir uns finanzieren
Für Sie ist der Rechner kostenlos, ebenso die Ersteinschätzung durch die Partnerkanzlei. abfindungsrechner.io wird von den Partnerkanzleien finanziert, als Vergütung für Reichweite, Website und Organisation. Diese Vergütung hängt nie davon ab, ob Sie eine Kanzlei beauftragen. Niemand hat also ein Interesse daran, Sie zu etwas zu drängen. [TODO: Vergütungsmodell mit der Partnerkanzlei abstimmen und diesen Absatz entsprechend anpassen (pauschal oder je Anfrage, nie je Mandat)]
Das ist uns wichtig, weil Anwältinnen und Anwälte keine Vergütung für die Vermittlung von Mandaten zahlen dürfen (§ 49b Abs. 3 BRAO). Eine Kanzlei entscheidet frei, ob sie ein Mandat annimmt. Sie entscheiden frei, ob Sie eines erteilen.
Die Partnerkanzlei arbeitet eigenverantwortlich
Wenn Sie eine Ersteinschätzung anfordern, wird Ihnen eine Partnerkanzlei zugeordnet. Direkt nach dem Absenden erfahren Sie, welche Kanzlei sich bei Ihnen meldet. Alle Partnerkanzleien sind in der Datenschutzerklärung genannt. Mit dem Absenden entsteht noch kein Mandat. Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen, schaut sich Ihren Fall an und bespricht mit Ihnen, wie es weitergeht und was es kostet.
- Eigenverantwortung: Die Kanzlei berät in eigener Verantwortung und unabhängig von uns. Wir haben keinen Einfluss auf ihre rechtliche Einschätzung.
- Freie Anwaltswahl: Sie müssen die Partnerkanzlei nicht beauftragen. Sie können jederzeit eine andere Anwältin oder einen anderen Anwalt wählen.
- Kosten: Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Was danach an Kosten entstehen kann, besprechen Sie vorher mit der Kanzlei. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten.
- Keine Erfolgsgarantie: Weder wir noch die Kanzlei können Ihnen einen bestimmten Ausgang versprechen, zum Beispiel eine Abfindung in einer bestimmten Höhe.
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Zu unseren Inhalten
Unsere Ratgeber und Seiten beruhen auf dem deutschen Recht und tragen ein Stand-Datum. Gesetze, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ändern sich. Wir geben uns Mühe, die Texte aktuell zu halten, können aber keine Gewähr übernehmen. Den Hinweis „fachlich geprüft“ setzen wir erst, wenn die Partnerkanzlei einen Text tatsächlich geprüft hat.
Fragen oder Korrekturen?
Schreiben Sie uns an kontakt@abfindungsrechner.io. Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, freuen wir uns über einen Hinweis. Weitere Angaben zur Verarbeitung Ihrer Daten stehen in der Datenschutzerklärung, den Wortlaut Ihrer Einwilligung finden Sie unter Einwilligung.